Seit dem 1. Juni 2007 gilt das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation (unterzeichnet am 25. Mai 2006).
Zweck dieses Abkommens ist die Erleichterung der Erteilung von Visa für einen geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen für Bürger der Europäischen Union und Staatsangehörige der Russischen Föderation auf der Grundlage der Gegenseitigkeit.
Laut dem Abkommen sind viele Personenkategorien von der Antragsbearbeitungsgebühr befreit.
Darunter die Angehörigen offizieller Delegationen,
Teilnehmer an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten,
Schüler, Studenten, Postgraduierte und mitreisendes Lehrpersonal und viele anderen.
Die Angabe des Reisezwecks muß immer den vorgelegten Unterlagen entsprechen.