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VISUMINFORMATION
Die Bearbeitung von Visaanträgen ist auf dem postalischen Weg nicht möglich. Die erforderlichen Unterlagen können persönlich oder dürch einen bevollmächtigen Vertreter
(z.b. Reisebüro) im Generalkonsulat eingereicht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei dürfen wir Sie in Kenntnis setzen, dass das Beantragungsverfahren von russischen Visa für die Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland ab dem
1. November 2010 aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit folgenderweise verändert wird.
Bei der Ausstellung eines touristischen oder privaten Visums werden zusätzlich zu den bisher geforderten Unterlagen auch Garantien für die Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat
(zum Beispiel, Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung, Registrierungsschein des eigenen Unternehmens, Nachweis von Wohneigentum), eines geschäftlichen
Visums - Registrierungsschein des eigenen Unternehmens oder Bestätigung des Arbeitgebers von den existierenden Arbeitsbeziehungen mit dem/der Beantragenden auf dem Firmenvordruck mit der Information
über seinen/ihren Posten, sein/ihr Monatsgehalt und den Zweck der Einreise nach Russland verlangt. 1. EINREISEBESTIMMUNGEN
Wichtig:
VORZULEGENDE UNTERLAGEN
Bei der Visumbeantragung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine bzw. PC ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Wenn Sie Ihren Visumantrag lieber in einer PDF-Datei ausfüllen möchten,
können Sie diesen Link benutzen. Alle Fragen des Visumantrages sind korrekt und vollständig zu beantworten. Die Staatsangehörigen von den USA, Kanada, sowie Großbritannien und Georgien müssen
ein gesonderter Visumantrag ausfüllen.
2. Reisepass im Original (keine Passkopie) bzw. Kinderreisepass. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein. Außerdem muss der Pass über mindestens
drei leere Seiten zum Einkleben des Sichtvermerks verfügen
3. Ein Passbild ca. 3x4 cm mit deutlicher Vorderansicht ohne Brille mit dunklen oder getönten Gläsern und ohne Kopfbedeckung. Mitreisende Kinder, die im Pass eines Elternteils eingetragen sind, sind im Visumantrag entsprechend zu vermerken.
Achtung: bei Kindern ab 6 Jahren nur mit Lichtbild im Pass.
4. Einladung/Reisebestätigung aus Russland. (siehe Punkt 2. Arten von Visa).
5. Auslandskrankenversicherung (Deutsche Versicherungsunternehmen anerkannten in Russland).
2. ARTEN VON VISA
2.1 TOURISTENVISA
Für Touristen sind eine Reisebestätigung und Voucher des russischen Reiseveranstalters oder Hotels mit folgenden Angaben erforderlich (eine einfache Buchungsbestätigung reicht nicht aus):
1. Nummer der Reisebestätigung/Voucher (mit Schreibmaschine/PC oder typographisch lesbar);
2. Art des beantragten Visums (ein- oder zweimalig);
3. Staatsangehörigkeit;
4. Ein- und Ausreisedaten für Russland (max. Aufenthalt bis 30 Tage);
5. Persönliche Daten des Touristen (Name und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Passnummer);
6. Reisezweck (Tourismus, Autotourismus, Tourismus mit bestimmten Zwecken, Jagdtourismus etc.);
7. Reiseroute und Aufenthaltsorte (Städte, Hotels);
8. Adresse des Reiseveranstalters und seine Referenz-Nummer (Registrierung beim Außenministerium der Russischen Föderation);
9. Eventuell zusätzliche Angaben;
10. Stempel, Ausstellungsdatum und Unterschrift des bevollmächtigten Mitarbeiters des russischen Reiseveranstalters.
2.2 GESCHÄFTSVISA
Für Geschäftsreisen sind förmliche Einladungen von dem russischen Migrationsdienst, dem Außenministerium Russlands oder von einer in Russland ansässigen Firma, Organisation, Einrichtung usw. erforderlich.
Die Einladungen von Firmen müssen dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa
(auf Deutsch lesen / auf Russisch lesen)
entsprechen (siehe Art. 4 des Abkommens).
2.3 VISA FÜR PRIVATBESUCH
Für Visa bei Privatbesuchen (z.B. Besuch von Verwandten/Freunden) ist eine von dem russischen Migrationsdienst ausgestellte förmliche Einladung erforderlich. Die Einladung besorgt der Gastgeber.
Diese Einladung ist immer im Original vorzulegen. 2.4 ARBEITSVISA
Für Visa zur Arbeitsaufnahme in Russland (Lohnauszahlung durch eine in der RF ansässige Firma, Einrichtung usw.) ist eine von dem russischen Migrationsdienst
ausgestellte förmliche Einladung (immer im Original) erforderlich.
Falls ein Aufenthalt in der Russischen Föderation länger als 3 Monate dauern wird, ist bei der Visabeantragung ein negativer HIV-Test vorzulegen.
2.5 SONSTIGE VISA
Für Schüler- und Kulturaustausch, Jugendsportveranstaltungen, wissenschaftliche Kooperation, Studium, Austauschprogrammen von Partnerstädten etc. sind förmliche Einladungen von
dem russischen Migrationsdienst, dem Außenministerium oder gemäß des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa von 2007 erforderlich.
2.6 TRANSITVISA
Ein Transitvisum kann für einmalige (Aufenthalt in Russland bis zu 5 Tage) oder zweimalige Einreise (Aufenthalt in Russland bis zu 10 Tage) ausgestellt werden. Das Transitvisum wird aufgrund der für
die Reise in die Russische Föderation gültigen Fahrkarten und eines gültigen Einreisevisums für das Nachbarland unter Berücksichtigung der Reiseroute erteilt.
2.7 BESONDERE FÄLLE
Für deutsche Staatsbürger, die nach Russland zur Beerdigung eines nahen Verwandten reisen oder schwer erkrankte Verwandte ersten Grades besuchen möchten, kann ein Visum bei der Vorlage des
von einem zuständigen russischen Arzt beglaubigten Telegramms oder einer Kopie der Sterbeurkunde ausgestellt werden. Zusätzlich ist ein Nachweis der direkten Verwandtschaft (z.B. die jeweiligen Geburtsurkunden, Heiratsurkunden,
Namensänderungen etc.) erforderlich.
2.8 MULTIVISA
Multivisa für mehrmalige Ein- und Ausreisen nach Russland werden nur nach dem Eingang einer Bestätigung vom russischen Außenministerium ausgestellt. Akzeptiert werden auch förmliche
Einladungen des Migrationsdienstes bzw. russischer Firmen, die dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa entsprechen
(siehe Art. 4 des Abkommens). Diese Einladungen müssen immer im Original vorliegen
3. KRANKENVERSICHERUNG
Für ausländische Bürger sowie Staatenlose besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht
(Deutsche Versicherungsunternehmen anerkannten in Russland).
4. VISUMGEBÜHREN
Ab Oktober 2009 gelten die neuen Visagebühren. Diese sowie die Antragsbearbeitungszeit sind hier zu finden. Die vor der Prüfung der Unterlagen von einem Konsulatsmitarbeiter
überwiesenen Beträge können nicht zurückverfolgt und erstatten werden.
5. ZU BEACHTEN
Die Entscheidung über die Visumanträge wird innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang des Antrags und der erforderlichen Dokumente getroffen. Unter Umständen kann diese Frist nach
Ermessen des Konsuls verlängert bzw. verkürzt werden. Sprechstunden: Mo.-Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr. Überprüfen Sie die Visa sofort nach dem Erhalt und nicht erst vor der Abreise (Geburtsdatum, Passnummer, Ein- und
Ausreisedaten etc.), um möglicherweise aufgetretene Fehler rechtzeitig beim Generalkonsulat korrigieren zu lassen. Für später entdeckte Druckfehler übernimmt das Generalkonsulat keine Haftung. 10. WICHTIG!
In Einzelfällen kann auch die Vorlage von zusätzlichen Unterlagen gefordert werden. Die fehlenden Angaben führen zur Ablehnung des Visumantrags. Die Bearbeitungskosten werden generell nicht zurückerstattet. Die Fälschung
der Unterlagen führt zu einem Einreiseverbot nach Russland. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland auch mit dem gültigen Visum verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende
Hinweise ergeben.
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