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Anmeldung von Adoptivkindern
Laut Art. 19(4) der Konsularordnung der Russischen Föderation vom 23.06.2010 werden die von Staatsangehörigen anderer Staaten adoptierten
russischen Kinder von konsularischen Vertretungen bzw. Konsularabteilungen der diplomatischen Vertretungen der Russischen Föderation im aktuellen Wohnsitz des Kindes angemeldet.
Laut Regierungsverordnung vom 29.03.2000 N 275 werden zur konsularischen Anmeldung eines in Russland adoptierten Kindes folgende Unterlagen benötigt:
Die oben aufgelisteten Unterlagen sollen von einem der Adoptiveltern persönlich im Generalkonsulat während der Sprechstunden vorgezeigt werden. Kein Termin ist notwendig.
Für konsularische Anmeldung der Adoptivkinder sind Schalter 4, 5 und 6 zuständig.
Nach der Einreichung der Unterlagen wird im Reisepass des Kindes der entsprechende Stempel gestellt.
Entstehende Fragen werden gerne unter passport@generalkonsulat-rus-hamburg.de beantwortet.
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